Freitag, 6. Juni 2008
Rundfunkgebührenpflicht
Vorsicht:
Das Folgende könnte man zum Aufruf zur Missachtung von Gesetzen verstehen. Es ist aber eher als Aufforderung zum Nachdenken gedacht, auch und vor allem als Aufforderung für die Verfasser des Rundfunkstaatsvertrags...

Aus einem Formularschreiben des WDR an eine Behörde:
...Übrigens:
Nutzen Sie oder Ihre Mitarbeiter/Innen private KFZ mit Autoradio auf für andere als ausschließlich private Zwecke? Dann muß das Autoradio zusätzlich zu den privaten Geräten vom jeweiligen Halter angemeldet werden. Geringfügige Nutzung für freiberufliche oder geschäfliche Zwecke oder für Fahrten von Mitarbeitern im Auftrag des Arbeitgebers bewirken Gebührenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk Köln

Unterschrift 1 Unterschrift 2
Will heißen:
Jeder, der mit seinem Privat-PKW eine Dienstreise unternimmt und in dem Auto ein Autoradio hat, muss das Radio noch ein zweites Mal - zusätzlich zu seiner privaten Rundfunkgebühr - anmelden? Man mag es kaum glauben.

Aber auch die FAQ der GEZ schreiben:
Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.
(Quelle: GEZ)
Und wer das immer noch nicht glauben mag, dass er extra Gebühren zahlen soll, wenn er eine einzige Dienstfahrt mit dem Privat-PKW macht, liest in Artikel 5 Rundfunkstaatsvertrag über Zweitgeräte und gebührenbefreite Geräte :
...(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht an.
(Quelle: Artikel 5 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch den neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 31.07./10.10.2006, gefunden bei GEZ)
Nimmt man das Ernst ("Auf den Umfang der Nutzung .... kommt es nicht an"), dürfte das die Bereitschaft, gelegentlich seinen PKW für Dienstreisen einzusetzen, deutlich reduzieren. Schon eine einzige Dienst-Fahrt mit dem Privat-PKW macht das Autoradio extra gebührenpflichtig (4 x 16,56 € = 66,24 € pro Jahr). Hält das Auto 10 Jahre, sind das 662,40 €, und das nur, weil man eben einmal abends die Dienstpost mit dem Privat-PKW noch zum Briefkasten bringt...

Varzil meint:
Besser nimmt man das alles nicht ganz so Ernst: Zum einen erschließt sich einem der Sinn einer solchen gesonderten Gebührenpflicht einer eventuell nur wenige Kilometer langen Dienstfahrt nicht, zum anderen ist es billiger. Offenbar wieder mal ein Fall von "Der Ehrliche ist immer der Dumme"...

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