Brech-Durchfall
Unter angehenden Juristen gab es eine hochinfektiöse Krankheit: der Brech-Durchfall. Er trat vor allem an Examensklausurtagen auf und ermöglichte nach einem entsprechenden amtsärztichen Attest eine Wiederholung der Klausur nach der Gesundung.
Keine Ahnung, wie das heute ist. Bei der Zähigkeit, mit der Juristen ihre Ausbildungsstrukturen gegen Änderungen verteidigt haben, ist anzunehmen, dass sich daran nicht allzu viel geändert hat.
Wenn einen jetzt rund 30 Jahre nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen diese Krankheit tatsächlich überwältigt, werden Erinnerungen an damals wach - an die Erzählungen, welche Symptome beim Amtsarzt vorzubringen waren, aber auch an das mulmige Gefühl im Bauch, das einen in den Stunden vor der Klausur befiel.
Tatsächlich lässt der akute Brech-Durchfall sämtliche Gedanken auf die körperlichen Basisfunktionen konzentrieren. Gedanken an z. B. Hypothekenrecht (damals ein ganz übler Krankheitserreger) oder heutzutage z.B Fehler bei der IP-Telefonie sind ausgeschlossen.
Heute - am Tag danach - kann man immerhin schon wieder bloggen. Arbeitgeberfreundlich nimmt man seine Krankheitstage nämlich am Wochenende.
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