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ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGSEs folgen noch weitere 276 Seiten. Nett, wie sorgfältig die Reihenfolge der Erwägungsgründe hier eingangs umnummeriert ist - ein Musterbeispiel für Verständlichkeit ist das allerdings nicht. Das wäre bei EU-Texten aber auch eine Überraschung.
ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
ARTIKEL 1
Der Vertrag über die Europäische Union wird nach Maßgabe dieses Artikels geändert.
1) Die Präambel wird wie folgt geändert:
a) Folgender Wortlaut wird als zweiter Erwägungsgrund eingefügt:
"SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben,".
b) Im siebten Erwägungsgrund, der achter Erwägungsgrund wird, werden die Worte "mit diesem Vertrag" durch die Worte "mit diesem Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ersetzt.
c) Im elften Erwägungsgrund, der zwölfter Erwägungsgrund wird, werden die Worte "dieses Vertrags" durch die Worte "dieses Vertrags und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ersetzt. ..."
(Quelle:Vertrag von Lissabon)
"ARTIKEL 9cHier gibt es von der Formulierung her nichts auszusetzen. Aber! Was steht denn da tatsächlich? "Der Rat und das Parlament gemeinsam ...". Parlament versteht man, aber "Rat"? Wer nicht sofort versteht, was der "Rat" ist, dem geht es ähnlich wie dem Autor.
(1) Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. ...
(Quelle:Vertrag von Lissabon)
"Der Rat der Europäischen Union (umgangssprachlich (EU-)Ministerrat, laut Vertragstext einfach Rat) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft....Der "Rat" hat offenbar gewisse Ähnlichkeiten mit der Dreifaltigkeit: er ist eine Einheit, aber es gibt ihn in 8 Ausfaltungen. Ach ja, und Gesetzgebung und Budgetrecht macht er auch noch. Erinnern wir uns doch mal an die Grundzüge der Staatsbürgerkunde:
Seine Mitglieder (Minister) sind in ihren Mitgliedsstaaten aber Teil der Exekutive (der nationalen Regierungen). Dies ist ein Beispiel für Exekutivföderalismus. Kritiker sehen darin jedoch einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für die empfundene Bürokratie und mangelnde Volksnähe bzw. das Demokratiedefizit der EU.
...Der Rat ist ein einheitliches Organ, tritt aber aufgrund der unterschiedlichen Politikbereiche in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit 2002 sind dies die folgenden:(Quelle: Wikipedia zu Rat der Europäischen Union)
- Allgemeiner Rat und Außenbeziehungen (engl. GAERC)
- Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin)
- Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (BeSoGeKo)
- Rat für Wettbewerbsfähigkeit
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus.Das Parlament! Und nicht etwa ein Rat aus Regierungsmitgliedern.
(Quelle: Wikipedia zu Parlament)
Gemeinsame Presseerklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy zum Ausgang des irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon vom 12. Juni 2008Die neue alte europäische Perspektive heißt: "Weiter so"! Armes Europa.
...Der irische Ministerpräsident hat uns über die Ergebnisse des Referendums informiert und wir erwarten, dass er die genauen Ursachen der Ablehnung des Vertrags durch die irische Bevölkerung beim Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 erläutert. Der Europäische Rat wird daraus die nötigen Schlüsse ziehen.
Die Staats- und Regierungschefs aller 27 Mitgliedstaaten haben den Vertrag von Lissabon unterzeichnet, und in 18 Mitgliedstaaten ist die Ratifizierung bereits abgeschlossen. Wir erwarten daher, dass die anderen Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren weiterführen.
(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
PRESSEMITTEILUNG NR.: 213)
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