Dienstag, 7. Juni 2005
Ungeschriebenes nacktes Recht
Dass es das in unseren Zeiten noch gibt: ungeschriebenes Recht! Man kennt es vor allem aus Jura-Vorlesungen zur "Rechtsquellenlehre" - in der Praxis begegnet es einem eher selten.

Aber es gibt es noch, wie hier z.B. beim Verbot des "Nackt-Radfahren"
    "...etwa zwölf Teilnehmer wollten ohne Bekleidung auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des Landkreises Rastatt und wieder zurück radeln, um für die Nacktheit als "zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung und gegen das Verstecken von Körpern" einzutreten ...
durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe:
    "...Das Nacktradeln widerspreche allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, entschied ... das Verwaltungsgericht. Zwar sei heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern unbefangener und freier als früher. Es verletze jedoch immer noch das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung, dort unfreiwillig unbekleideten Menschen zu begegnen, wo niemand völlige Nacktheit erwarte...." (Quelle Spiegel online)
Das mag so sein.

Das Schöne an ungeschriebenem Recht: es kann sich einfach durch Zeitablauf ändern. Wer weiß, ob Nacktheit in 30 Jahren immer noch das "Schamgeführ des größten Teils der Bevölkerung" verletzen kann.

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