Freitag, 17. Juni 2005
Deutsche Exzellenz
Deutschland braucht mehr Spitzenforschung - das ist das Credo aller seit einigen Jahren, viele sagen es schon seit Jahrzehnten.

In 18 (achtzehn) Monaten haben Bund und Länder sich nun darauf verständigt, dass sie was machen wollen: Es gibt insgesamt 1,9 Milliarden Euro, verteilt über 6 Jahre. Der Bund zahlt 75 % das jeweilige Land, dem die Uni/Forschungseinrichtung etc. gehört, zahlt 25 %.

Exzellent ist vor allem das Verfahren zur Verteilung der Gelder. Es sei daher hier im Wortlaut der Entwurfsfassung zitiert:
    ...§ 4 Verfahren
    (1) Das Programm wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen einer Bund-Länder-Sonderfinanzierung nach Maßgabe der folgenden Grundsätze durchgeführt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wirkt dabei mit dem Wissenschaftsrat zusammen.
    (2) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bildet zusammen mit dem Wissenschaftsrat eine Gemeinsame Kommission und setzt einen Bewilligungsausschuss ein. Dieser besteht aus der Gemeinsamen Kommission und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
    (3) Die Gemeinsame Kommission besteht aus einer Fachkommission und einer Strategiekommission. Die Fachkommission wird vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzt und hat vierzehn Mitglieder. Die Strategiekommission wird von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates eingesetzt und hat zwölf Mitglieder. Jeweils die Hälfte der Mitglieder sollen Expertinnen und Experten mit langjähriger uslandserfahrung in der Forschung, im Hochschulmanagement oder in der Wirtschaft sein. Die Gemeinsame Kommission kann externen Sachverstand hinzuziehen.
    (4) Das Programm wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft einheitlich für alle drei Förderlinien ausgeschrieben. Die Gemeinsame Kommission legt die Förderbedingungen unter Berücksichtigung der nach § 3 maßgeblichen Kriterien fest.
    (5) Antragsberechtigt sind Universitäten, jeweils vertreten durch ihre Leitung. Anträge sind über die zuständigen Wissenschaftsbehörden der Länder an die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu richten. Es können Anträge für eine oder mehrere Graduiertenschulen und/oder für ein oder mehrere Exzellenzcluster und zusätzlich ein Antrag in der dritten Förderlinie gestellt werden.
    (6) Die Ausschreibung erfolgt zweistufig (Antragsskizzen bzw. Vollanträge). Die Gemeinsame Kommission entscheidet, zu welchen Vorhaben Vollanträge vorgelegt werden sollen.
    (7) Die Gemeinsame Kommission gibt zu den Anträgen für alle drei Förderlinien eine abschließende gemeinsame Empfehlung auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen ab. Dabei werden die nach § 3 maßgeblichen Kriterien berücksichtigt.
    (8) Der Bewilligungsausschuss entscheidet auf der Grundlage der Empfehlungen nach Absatz 7 über die Anträge. Die Mitglieder der Gemeinsamen Kommission führen je eineinhalb Stimmen und die Ministerinnen und Minister der Länder je eine Stimme; die Bundesministerin oder der Bundesminister führt sechzehn Stimmen.
    (9) Die Förderentscheidungen werden von den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder gemeinsam bekannt egeben. (Quelle:Vertragsentwurf in Anlage zur Pressemitteilung der BLK
Alles klar? Rekapitulieren wir:
    1. Antragsberechtigt sind Universitäten, jeweils vertreten durch ihre Leitung (§ 4 Abs. 5 Satz 1).
      (wahrscheinlich macht das nicht der Rektor oder der Präsident selbst und allein, sondern der Institutsdirektor Prof. Fleißig, der wiederum auf die Zuarbeit von Dr. Strebsam und der Wissenschaftlichen Hilfskraft Dipl. xyz Genial zurückgreift. Dann beraten Fakultät und Senat; der Rektor darf dann deren Beschlüsse umsetzen...)
    2. Anträge sind über die zuständigen Wissenschaftsbehörden ...
      Ein ordentliches Ministerium hat einen für die Hochschule zuständigen Hochschulreferenten, wird aber wegen der politischen Bedeutung der Sache vermutlich auch eine Exzellenz-Stabsstelle einrichten.
      Anm.:
      wer hier die Arbeit macht, hängt von jeweiligen Konstellation ab: am unwahrscheinlichsten ist, dass die Stabsstelle, Frau Tanja-Anja Supi-Dupi-Bullimi, alles selbst liest; vermutlich ist der Hochschulreferent, Dr. Grauer-Anzug, wieder auf das Textverständnis und die Hochschulkontakte von Oberamtsrat von Achtbisfünf zu Dipl. xyz Genial angewiesen.
    3. an die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu richten.
      Anm.:
      Die DFG ist natürlich ein ganz schlank und rank arbeitendes Forschungsförderungsinstitut mit einer ganz übersichtlichen Organisationsstruktur. Wer allerdings glaubt, die DFG entscheide mittels dieser Strukturen jetzt über die "Exzellenz"-anträge, hat sich geschnitten, bzw. § 4 Abs. 2 nicht gelesen oder nicht verstanden. ("Gehe zurück zur Badstraße! Gehe nicht über Los ...)

    4. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bildet zusammen mit dem Wissenschaftsrat eine Gemeinsame Kommission und setzt einen Bewilligungsausschuss ein. Dieser besteht aus der Gemeinsamen Kommission und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
      Kommentar:
      Es werden also Wissenschaftsrat (in dem unter anderem - Überraschung! - Bund und Länder vertreten sind) , DFG, alle 16 Länder und der Bund zusammen entscheiden. Und weil man sich so schrecklich inkompetent fühlt, kann man noch "externen Sachverstand" hinzuziehen. Vielleicht ruft aber auch die zuständige Sachbearbeiterin in der DFG, Frau Süsse-Motte mal den inzwischen promovierten Dr. Dipl.xyz Genial an und fragt, was er denn eigentlich will.
Und wer sich jetzt immer noch fragt, warum die deutsche Hochschulforschung nicht in die Pötte kommt, sollte den Vertragsentwurf einmal seinen (Ehe-)partner oder seinen Kindern laut vorlesen und nach der Reaktion fragen...

Zur Belohnung für den Leser hier ein angewandtes Beispiel gelungener Sozialforschung:

wo kommen all die Smilies her?

(Quelle: b3ta)

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