Donnerstag, 25. August 2005
Vertrauensurteil
Nun ist die Entscheidung aus Karlsruhe verkündet:
Das Ergebnis
    "...Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage, um zur Auflösung des Deutschen Bundestages und zu einer vorgezogenen Neuwahl zu gelangen, lässt sich nicht feststellen. ..." (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Nicht ganz das, was gestern hier vermutet wurde. Aber ähnlich und natürlich "edler" formuliert. "Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage ... lässt sich nicht feststellen". Das hat aber auch etwas Geschmäckle. Sozusagen ein Freispruch mangels Beweises.
Aus der "Begründung"
Warum aber dann kein knackiges "So nicht!"??? Bescheidenheit des Gerichts könnte man es nennen.
    "... Die drei Verfassungsorgane – der Bundeskanzler, der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident – haben es jeweils in der Hand, die Auflösung nach ihrer freien politischen Einschätzung zu verhindern.... (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Diesen (hochmögenden) Verfassungsorganen will das Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur unter engen Voraussetzungen in den Arm fallen. Das klingt dann doch sehr ähnlich wie das, was der Autor gestern dazu in die Tasten tippte.
    "...Weil es aber der Bundeskanzler und der Bundespräsident sind, die das gemacht haben, lassen wir es ihnen noch mal durchgehen ... (Quelle: Koriander )"
Bemerkenswert dabei die unten fett dargestellte Passage im Sondervotum von Frau Lübbe-Wolff in der Pressemitteilung:
    "Die Richterin Lübbe-Wolff stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, wendet sich aber gegen die zugrunde gelegte Auslegung des Art. 68 GG, mit der
    das Gericht eine bloße Kontrollfassade aufgebaut habe.

    ... Ein Tatbestandsmerkmal [gemeint: das (fehlende) Vertrauen einer Parlamentsmehrheit], das man mit dem Verweis auf Verborgenes und seiner Natur nach vor Gericht nicht Darstellbares belegen könne, führe nur noch eine juristische Scheinexistenz.

    ... Die Auslegung, nach Art. 68 GG genüge es nicht, dass der Antrag des Bundeskanzlers keine Kanzlermehrheit finde, drohe ... solche Inszenierungen gerade hervorzurufen und erzeuge systematisch jedenfalls den Eindruck verfassungswidriger Inszenierung. Den Stabilitätsinteressen, auf die das Gericht sich für diese Auslegung berufe, sei das abträglicher als jede vorgezogene Neuwahl.

    Das Recht befördere [gemeint ist: bei dieser Auslegung] nicht gute Ordnung, sondern Simulation oder sogar die Herbeiführung gerade dessen, was vermieden werden soll, wenn es Forderungen aufstelle, gegen deren Umgehung oder scheinhafte oder herbeiinszenierte Erfüllung es nichts aufzubieten habe. ..." (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Im Ergebnis also erscheint auch Schröders Vertrauensfrage also als eine gute, d.h. gelungene Inszenierung und das Bundesverfassungsgericht klatscht Beifall inszeniert einen weiteren Akt, anstatt die Show vom Spielplan abzusetzen.

Ein unangenehmer Gedanke: Wie schlecht muss die Politik denn noch werden, damit die Inszenierung abgesetzt wird?

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