Siebenschläfer-Wetter
Evaluation:
Nach der am
6. Juli 2005 gemachten Recherche dürfte die Siebenschläferregel jedenfalls für dieses Jahr die Annahme rechtfertigen, dass sie nach der Gregorianischen Kalenderreform entstanden ist.
Zur Erinnerung:
Am 27. Juni war es schwül heißt, am 8. Juli eher regnerisch nass gewittrig.
Für die Nachwelt:
Es ist seit Tagen (ok, es gab auch ein paar schöne Tage seit dem 8.7.) kalt und nass und gelegentlich gewittrig! Und auch der Geburtstag war kalt und nass. Menno!
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Vergewaltigung
Einem Herrn Türk (wer ist eigentlich der "TV-Moderator Türk"?) wird eine
Vergewaltigung vorgeworfen.
Wer mehr darüber liest oder gelesen hat, weiß, dass es um "Oralverkehr" geht.
Und wer vor etlichen Jahren Jura studiert hat, weiß noch, dass "Vergewaltigung" einen Beischlaf voraussetzt, Oralverkehr also als Tathandlung für eine Vergewaltigung nicht in Betracht kommen sollte. Irrt hier also der Gerichtsreporter oder gar der Staatsanwalt?
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". § 177 Strafgesetzbuch i.d.F. vom 13.11.1998 steht bei
Juris, der Blick ist also ganz einfach:
§ 177 StGB
1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) - (5) ...
Fazit also: Vergewaltigung geht auch ohne Beischlaf, Oralverkehr reicht, die recht detailverliebte Rechtsprechung von Reichs- und Bundesgerichtshof zur Frage, was eigentlich "Beischlaf" ist, ist also Makulatur.
So weit so gut. Der Autor hat was dazu gelernt, Gerichtsreporter und Staatsanwalt ziehen zu Recht eine Vergewaltigung in Betracht.
Die Sentenz "ein Blick ins Gesetz ..." ist offenkundig zeitlos, Strafgesetze sind es definitiv nicht.
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metaphysische Asylantentümelei
Ob Kardinal Meisner provozieren will oder wohl wirklich glaubt, was er sagt? Zum Beispiel: Fürchten Sie [beim Weltjugendtag in Köln] einen Terroranschlag?
...
... Ich habe mich noch keine halbe Minute mit der Frage beunruhigt, dass es hier auch losgehen könnte. Gott wird dafür sorgen, dass es gut geht.... (Quelle: Spiegel online)
Merkt er eigentlich nicht, was in Köln los ist? Oder hält er die Arbeit von
4000 Polizisten nur für schändliches Menschenwerk?
... Feuerwehrchef Stefan Neuhoff spricht von der „größten planerischen Herausforderung seit Ende des Zweiten Weltkriegs“. ...
Für Papst Benedikt XVI. gilt während seines dreitägigen Köln-Besuchs die höchste Gefährdungsstufe. Beamte des Bundeskriminalamts sowie die Schweizer Garde des Vatikans werden das katholische Kirchenoberhaupt auf Schritt und Tritt verfolgen. ...(Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger)
Hat der Kardinal möglicherweise auch von dem
Probealarm im Kölner Dom am 6.8.2005 - vor 2 Tagen (!) - nichts mitbekommen?
Noch interessanter und aufschlussreicher ist die Antwort auf die Frage, ob die Kirche die Erziehung der Kinder übernehmen wolle:
... Sehen Sie sich diese Eltern an! Viele gehören noch zu den 68ern. Das sind metaphysische Asylanten, Obdachlose. Die wissen nicht, wo sie hingehören.
...(Quelle: Spiegel online)
Die Jugendlichen, die jetzt zum Weltjugendtag kommen, sind also "metaphysische Asylantenkinder und Obdachlosenkinder".
Sie kommen dann auch nicht, "um IHN anzubeten", sondern um ein metaphysisches Dach über dem Kopf zu bekommen.
Der Autor wünscht dem Kardinal viel Vergnügen als metaphysischer Dachdecker. Und Varzil wünscht dem
Weltjugendtag 2005 und seinen Teilnehmern ein trockenes Himmelszelt über dem Kopf.
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